Tutorium Augustanum

Zitierweise

Es wurde bereits in Bezug auf Zeitschriften angedeutet, dass in den Altertumswissenschaften sehr gerne Abkürzungen verwendet werden. Dies trifft auch und gerade für die Angabe von Quellenzitaten zu. Die korrekte Verwendung dieser Kürzel lässt den Fachmann erkennen, Unkenntnis brandmarkt den Laien. Bei einer gewissen Kenntnis der antiken Literaturgeschichte lassen sich aber die meisten Abkürzungen ohne Probleme auflösen. Sollte dies nicht möglich sein, dienen die Verzeichnisse zu Beginn des ersten Bandes des Thesaurus Linguae Latinae (ThLL) bzw. im Greek-English Lexicon von Liddell/Scott/Jones (LSJ), dazu diejenigen des KlP, des DNP oder des OCD4 als Orientierung. Das Abkürzungsverzeichnis aus LSJ kann auch online unter http://www.stoa.org/abbreviations.html konsultiert werden. Ebenfalls im Internet verfügbar ist das Abkürzungsverzeichnis des Diccionario Griego-Español (DGE): http://dge.cchs.csic.es/lst/2lst1.htm (alphabetischer Autorenkanon) und http://dge.cchs.csic.es/lst/2lst4.htm (alphabetische Auflistung aller verwendeten Abkürzungen, darunter auch die Autorensiglen). Sehr nützlich auch die Zusammenstellung der Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Abkürzungen_antiker_Autoren_und_Werktitel.

Die Abkürzung orientiert sich an dem folgenden Schema:

[ABGEKÜRZTER AUTORNAME]. [ABGEKÜRZTER (lateinischer) WERKTITEL FALLS MEHRERE WERKE DESSELBEN AUTORS ÜBERLIEFERT]. [GGF. BUCH],[GGF. KAPITEL], [PARAGRAPH]

Beispiele: Hdt. 4,145 ~ Herodot, Historien, Paragraph 145; Cic. Mur. 34 ~ Cicero, Pro Murena, Paragraph 34; Caes. Gall. 4,14,5 ~ Caesar, De bello Gallico, Buch 4, Kapitel 14, Paragraph 5

Anders als in den neueren Epochendisziplinen wird also niemals eine spezifische Ausgabe unter Angabe der Seitenzahl zitiert! Manche Autoren können auch nach den Seitenzahlen bestimmter alter Ausgaben zitiert werden, z. B. Strabon, Plutarch oder Athenaios. Bisweilen konkurrieren auch verschiedene Zitationsweisen miteinander, z. B. Kapitel- vs. Paragrapheneinteilung oder Kapitel- vs. Seitenzählung. In allen Fällen handelt es sich jedoch um ein standardisiertes System, das nicht an eine einzelne Ausgabe gebunden ist.

Da viele Werke antiker Autoren nur fragmentarisch erhalten sind, kommt den Fragmentsammlungen besondere Bedeutung zu. Auch diese werden meist abgekürzt zitiert, wobei wiederum die Abkürzungsverzeichnisse der einschlägigen Lexika bei der Ent- bzw. Verschlüsselung helfen. Auch das Studienbuch von Gehrke/Schneider enthält übrigens im Anhang eine Zusammenstellung solcher Abkürzungen. Der Name des Autors wird hier meist vollständig angegeben, da es sich ja nicht um die antiken "Bestseller", sondern oft eher abseitige Gestalten handelt.

Die Abkürzung folgt den folgenden Schemata:

[AUTORNAME] [ABGEKÜRZTER TITEL DER FRAGMENTSAMMLUNG] [GGF. NUMMER DES AUTORS] [FRAGMENTNUMMER]

oder

[AUTORNAME] FR. [FRAGMENTNUMMER] [NACHNAME DES EDITORS DER FRAGMENTSAMMLUNG]

Beispiele: Menekles v. Barka FGrHist 270 F 6 ~ Menekles v. Barka, geführt als Nr. 270 in den Fragmenten der griechischen Historiker von Felix Jacoby, Fragment Nr. 6; Hippias v. Elis fr. 8 Diels ~ Hippias v. Elis, Fragment Nr. 8 in Fragmente der Vorsokratiker von Hermann Diels (könnte auch so zitiert werden: Hippias v. Elis FGrHist 6 F 10)

Wichtige Fragmentsammlungen sind:

  1. Müller, Carl/Müller, Theodor: Fragmenta historicorum Graecorum [5 Bde.], Paris 1841-1847. [FHG]
    In weiten Teilen durch (2) und (3) ersetzt; bei unzureichenden Griechischkenntnissen aber immer noch nützlich, da zu den einzelnen Fragmenten meist lateinische Übersetzungen vorhanden sind. Online unter http://www.archive.org/stream/fragmentahistori01mueluoft (Band 1), http://www.archive.org/stream/fragmentahistori02mueluoft (Band 2), http://www.archive.org/stream/fragmentahistori03mueluoft (Band 3), http://www.archive.org/stream/fragmentahistori04mueluoft (Band 4), http://www.archive.org/stream/fragmentahistori05mueluoft (Band 5). Noch bequemer kann das Werk unter https://www.dfhg-project.org konsultiert und durchsucht werden. Hier findet sich auch eine nützliche Konkordanz zwischen den Fragmentsammlungen von Müller und Jacoby (s. den nächsten Eintrag): https://www.dfhg-project.org/Mueller-Jacoby-Concordance.
  2. Jacoby, Felix: Die Fragmente der griechischen Historiker, Berlin/New York 1923-. [FGrHist]
    Bietet neben den Texten auch ausführliche und meist grundlegende Kommentare, aber keine Übersetzungen. Im Jahre 2005 erschien eine CD-ROM-Edition der von Jacoby vorgelegten Bände. Die von ihm nicht mehr bearbeiteten Fragmente der antiken Biographen und Geographen wurden von einem internationalen Forscherteam gesammelt. Online unter https://referenceworks.brillonline.com/browse/die-fragmente-der-griechischen-historiker-i-iiihttps://referenceworks.brillonline.com/browse/fragmente-der-griechischen-historiker-iv und https://referenceworks.brillonline.com/browse/fragmente-der-griechischen-historiker-v (lizenzpflichtig).
  3. Worthington, Ian (Hg.): Brill’s New Jacoby, Leiden/Boston 2006-. [BNJ]
    Völlige Neuausgabe der FGrHist, die neben einem Kommentar auch englische Übersetzungen zu allen Texten enthält. Mittlerweile ist bereits eine zweite Auflage in Arbeit. BNJ ist ausschließlich online unter https://referenceworks.brillonline.com/browse/brill-s-new-jacoby bzw. https://referenceworks.brillonline.com/browse/brill-s-new-jacoby-2 lizenzpflichtig verfügbar, was die Verfügbarkeit leider hemmt: Kleinere Bibliotheken, die ein Druckwerk vielleicht durchaus erworben hätten, können die laufenden Kosten für eine Campuslizenz kaum schultern.
  4. Peter, Hermann: Historicorum Romanorum reliquiae [2 Bde.], Leipzig 1914. [HRR]
    Für die republikanische Geschichtsschreibung vor Livius ersetzt durch (4) und (5). Der Nachdruck von 1967 enthält einen bibliographischen Anhang. Online unter http://www.archive.org/stream/veterumhistorico01peteuoft (Band 1), http://www.archive.org/stream/veterumhistorico02peteuoft (Band 2).
  5. Beck, Hans/Walter, Uwe: Die frühen römischen Historiker [2 Bde.] (= TzF 76-77), Darmstadt 2001-2004. [FRH]
    Bietet neben Texten und Kommentaren auch Übersetzungen. Ersetzt zusammen mit (5) Peters HRR.
  6. Chassignet, Martine: L’annalistique romaine [3 Bde.] (= Collection Budé), Paris 1996-2004.
  7. Cornell, Timothy J. (Hg.): The fragments of the Roman historians [3 Bde.], Oxford 2013. [FRHist]
    Bearbeitet das komplette von Peters HRR behandelte Material neu. Enthält Fragmente von zur römischen Geschichte schreibenden Autoren von der republikanischen Zeit bis in das 3. Jh. n. Chr.
  8. Scholz, Peter/Walter, Uwe: Fragmente römischer Memoiren (= Studien zur Alten Geschichte 18), Heidelberg 2013.
    Keine Historiographie im engeren Sinne stellen die Autobiographien dar. Da sie fast immer von bedeutenden politischen Persönlichkeiten verfasst wurden, gibt es jedoch erhebliche inhaltliche Berührungspunkte und die Texte stellen als Ego-Dokumente wichtige historische Quellen dar.
  9. Blockley, Roger C.: The fragmentary classicising historians of the later Roman empire. Eunapius, Olympiodorus, Priscus and Malchus [2 Bde.] (= Arca 6/10), Liverpool 1981-1983.

Eine durchsuchbare elektronische Konkordanz zwischen FHG, FGrHist und BNJ steht unter http://www.dfhg-project.org/Mueller-Jacoby-Concordance zur Verfügung.

Weitere Fragmentsammlungen erschließt samt den jeweiligen Abkürzungen das außerordentlich hilfreiche Hilfsbuch für Studierende der griechischen und lateinischen Philologie: http://www.hilfsbuch.de. Einen guten Überblick über die trümmerhafte Überlieferung der Literatur in lateinischer Sprache verschafft immer noch Bardon, Henry: La littérature latine inconnue [2 Bde.], Paris 1952-1956.

Die Rechtsquellen außerhalb der großen spätantiken Sammelwerke Codex Theodosianus (CTh) und Codex Justinianus/Corpus Iuris Civilis (CJ/CIC, zitiert meist nach seinen Einzelteilen, z. B. Dig. für die Digesten) werden ebenfalls vielfach nach Sammlungen zitiert, die deshalb hier aufgeführt seien:

  1. Bruns, Carl Georg/Mommsen, Theodor/Gradenwitz, Otto: Fontes iuris Romani antiqui, Tübingen 1909 (7. Aufl.) und 1912 (Additamentum).
  2. Riccobono, Salvatore/Baviera, Giovanni/Arangio-Ruiz, Vincenzo: Fontes iuris Romani anteiustiniani [3 Bde.], Florenz 1940-1943 (2. verb. u. erw. Aufl.). [FIRA]
    Der Nachdruck von 1968 enthält in Band 3 einen weiteren Anhang.

Zu den römischen Gesetzen siehe auch (mit Übersetzungen):

  1. Johnson, Allan Chester/Coleman‐Norton, Paul Robinson/Bourne, Frank Card: Ancient Roman statutes. A translation with introduction, commentary, glossary, and index (= The corpus of Roman law 2), Austin 1961.
  2. Crawford, Michael: Roman statutes [2 Bde.] (= BICS Supplement 64), London 1996.
  3. Flach, Dieter: Das Zwölftafelgesetz (= TzF 83), Darmstadt 2004.
  4. Flach, Dieter: Die Gesetze der frühen römischen Republik. Text und Kommentar, Darmstadt 1994.
  5. Elster, Marianne: Die Gesetze der mittleren römischen Republik. Text und Kommentar, Darmstadt 2003.
  6. Elster, Marianne: Die Gesetze der späten römischen Republik. Von den Gracchen bis Sulla (133–80 v.Chr.) (= Studien zur Alten Geschichte 28), Göttingen 2020.